Balkongeländer und mehr: Metallbau realisiert Treppen und Geländer
Im Treppenbau warten immer wieder neue Herausforderungen, denn nicht alle Treppen sind gleich. Wendel-, Spindel- und Stahlwangentreppen sind nur drei Beispiele für die Vielfalt dieser auch als Stiegen bezeichneten Möglichkeiten, von einem Stockwerk in das andere zu gelangen. Stets müssen dabei örtliche Gegebenheiten und individuelle Wünsche unserer Auftraggeber beachtet werden.
Dies gilt nicht nur im Treppenbau, auch in Sachen Geländer kennen wir aus dem Metallbau zahlreiche individuelle Lösungen. Treppen- und Balkongeländer können verschieden gestaltet sein und die Kombination mit anderen Materialien ist möglich. Gern beraten wir Sie zu den verschiedenen Design- und Produktvarianten und nehmen das Aufmaß für Ihre künftige Treppe.
Welche Arten von Geländer gibt es?
Steiggeländer, Brüstungsgeländer, Lukenschutzgeländer: Diese und weitere Geländerarten sind üblich. Sie werden mit geeigneten Pfosten und Geländerstäben kombiniert, um sehr individuelle Geländer zu bekommen.
Dabei stellt sich die Frage: Wie muss ein Geländer sein?
Wichtig sind gesetzliche Vorschriften wie in der DIN 18065, die eine Mindesthöhe von 70 cm als Schutz vor dem Überklettern durch Kleinkinder vorsehen.
Neben dieser Mindesthöhe gelten bestimmte Regelungen für die Geländerstäbe. Sind diese horizontal angebracht, müssen sie entsprechend vor dem Überklettern gesichert werden. Dies ist mit vertikalen Geländerstäben, die einen maximalen Abstand von 20 bis 25 mm haben, möglich. Gern erläutern wir Ihnen die genauen Regelungen, wenn wir für das Aufmaß sowie zur Ortsbesichtigung zu Ihnen kommen.
Wer darf Stahltreppen bauen?
Werden Stahltreppen nach Maß gefertigt, muss ein Meistertitel im Bereich Betonbauer, Metallbauer, Zimmermann oder Tischler/Schreiner vorhanden sein. Wichtig ist dabei das Material, mit dem der Treppenbau erfolgt. Als zertifizierter Metallbaubetrieb darf unsere Schlosserei die Fertigung von Stahltreppen übernehmen.
Wie breit soll eine Treppe sein?
Im Zuge einer umfassenden Beratung weisen wir Sie auf die baurechtlich notwendige Treppenbreite von 80 cm hin, was für Wohngebäude mit maximal zwei Wohnungen gilt (nach DIN 18065). Besser sind aber 90 oder 100 cm zum Transport sperriger Gegenstände.
Bitte kontaktieren Sie uns hier in Sulingen, wenn Sie mehr wissen wollen!